OHNE GEHT ES NICHT: JURISTISCHE ABKÜRZUNGEN

Frontispiz aus Johann Christoph Nehrings Juristisches Lexicon (1710)
Authentische Quelle: ein Familienerbstück aus dem Jahr 1710

Juristische Texte strotzen oft vor Abkürzungen, die man kennen muß, wenn man die Texte verstehen will. Hier finden Sie die wichtigsten Abkürzungen mit „Übersetzung", teilweise auch mit einer knappen Erläuterung. Nicht aufgeführt sind Abkürzungen, die allgemein üblich sind (wie etwa "vgl." für "vergleiche").

 

/ = ist natürlich keine Abkürzung, hat aber unter Juristen oft einen bestimmten Klang, nämlich in gerichtlichen oder behördlichen Aktenzeichen: 120/17" spricht man als „120 aus 17". In Aktenzeichen steht hinter dem Schrägstrich nämlich immer das Jahr des Eingangs einer Sache (davor die laufende Nummer, davor ein Kürzel für das Sachgebiet und davor die Nummer des Dezernats) 14 C 120/17 bezeichnet also die 120. Sache, die im Jahr 2017 bei dem 14. Dezernat für Zivilsachen angefallen ist.

 

./. = ist ebenfalls keine Abkürzung, hat aber unter Juristen trotzdem einen bestimmten Klang: so schreibt man das Wort "gegen" in einem Rubrum (unüblich ist hingegen das im angelsächsischen Rechtsraum gebräuchliche vs.).

 

§ = so schreibt man „Paragraph" - wer „Par." schreibt, outet sich als unwissend.

 

§§ = die Mehrzahl von §, also „Paragraphen".

 

A

 

a.A. = anderer Ansicht

 

a.a.O. = am angegebenen Ort (unter derselben Fundstelle wie zuvor)

 

a.E. = am Ende (einer Fundstelle)

 

a.F. = alte Fassung (einer geänderten Vorschrift)

 

a.l.i.c. = lat. actio libera in causa

 

AAK = Atemalkoholkonzentration, vgl. BAK

 

abl. = ablehnend (gegenüber einer zuvor zitierten Lehrmeinung)

 

Abs. = Absatz (eines Paragraphen)

 

abw. = abweichend (von einer zuvor zitierten Lehrmeinung)

 

AfA = Abschreibung für Abnutzung von Betriebsvermögen im Rahmen der (steuerlichen) Gewinnermittlung

 

AG = entweder Amtsgericht oder Aktiengesellschaft

 

Ag. = Antragsgegner (der Gegner des Antragstellers, i.d.R. also eine Behörde)

 

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen (ein plurale tantum, deshalb ist "AGBs" falsch)

 

Alt. = Alternative (mit Nummer) in einem Satz, der ein „oder" enthält und zwei Fälle regelt

 

Anm. = Anmerkung

 

AnwBl = Anwaltsblatt, zitiert nach Jahr und Seite

 

AO = Abgabenordnung, in bestimmten Zusammenhängen auch (behördliche oder richterliche) „Anordnung", z.B. DurchsuchungsAO

 

ApG = ApoG

 

ApoG = Apothekengesetz

 

ArbG = Arbeitsgericht

 

arg. e = argumentum e

 

Art. = Artikel (mache Gesetze sind nicht in §§ unterteilt, sondern in Artikel, etwa das GG)

 

Ast. = Antragsteller

 

AT = Allgemeiner Teil (eines Gesetzes)

 

Ausf. = Ausfertigung (einer Urkunde)

 

Az. = Aktenzeichen (zur Aussprache von Aktenzeichen siehe oben

 

 

B

 

b.b. = bereits benannt (steht für die Adresse eines Zeugen, die schon zuvor mitgeteilt wurde)

 

b.u.v. = beschlossen und verkündet (in gerichtlichen Protokollen)

 

BA = Blutalkohol (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

BAG = Bundesarbeitsgericht

 

BAK = Blutalkoholkonzentration, vgl. AAK

 

BauR = Zeitschrift für das gesamte Baurecht, zitiert nach Jahr und Seite

 

BayObLG = Bayerisches Oberstes Landesgericht, ein bayerisches Unikum

 

BB = Der Betriebsberater (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

beA = besonderes elektronisches Anwaltspostfach, eine technisch unausgereifte Insellösung für Kommunikation, deren Benutzung den Anwälten von der Justizbürokratie vorgeschrieben wird

 

begl. A. = beglaubigte Ablichtung („Abschrift") einer Urkunde

 

Beigel. = Beigeladener (den das Gericht an einem Rechtsstreit zwischen anderen beteiligt)

 

Bekl. = Beklagter

 

BerGer = Berufungsgericht (in Entscheidungen der übergeordneten Revisionsgerichte)

 

Berufungskl. = Berufungskläger (derjenige, der das erstinstanzliche Urteil mit der Berufung angegriffen hat - das kann durchaus der Beklagte sein)

 

Beschl. = Beschluß

 

Beschw. = Beschwerde

 

bestr. = bestritten

 

Bet. = Beteiligter

 

Betr. = Betroffener, so heißt der Angeklagte im Bußgeldverfahren

 

Bev. = Bevollmächtigter

 

Bez. = Bezeichnung

 

Bf. = Beschwerdeführer

 

BFH = Bundesfinanzhof

 

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch, in Kraft seit dem ersten Januar 1900 und seitdem weltweit bewundert, enthält u.a. Regeln über Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit, über das Zustandekommen, die Erfüllung und die Beendigung von Verträgen im Allgemeinen, ferner genaue Regeln für Bankgeschäfte, Dienstverträge (insbes. Arbeitsverträge), Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge (insbes. Bauverträge) Reiseverträge u.a.m., Regeln über Schadenersatz und Schmerzensgeld, über den Erwerb und die Belastung von Grundstücken und anderen Sachen, über Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten und Ehegatten und über das Erbrecht... 

 

BGBl = Bundesgesetzblatt, in dem der Bund seine Normen veröffentlicht, jährlich etwa 4.000 bis 5.000 Seiten

 

BGH = Bundesgerichtshof

 

BGHSt = Entscheidungssammlung des BGH in Strafsachen, zitiert nach Band und Seite

 

BGHZ = Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen, zitiert nach Band und Seite

 

Bl. = Blatt, meist i.S.v. "Blattnummer", also Seitenzahl (in Akten)

 

BRAGO = Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Vorläufer des RVG

 

BRAK = Bundesrechtsanwaltskammer

 

BRAO = Bundesrechtsanwaltsordnung

 

BSG = Bundessozialgericht

 

BStBl = Bundessteuerblatt, in dem z.B. Gerichtsentscheidungen und Richtlinien zur Anwendung der Steuergesetze veröffentlicht werden

 

BT = Besonderer Teil (eines Gesetzes)

 

BT-Drucks. = Bundestagsdrucksache, zitiert nach Jahr und Seite

 

BtMG = Betäubungsmittelgesetz, wonach z.B. der spitzkegelige Kahlkopf verboten ist, ein Pilz, der im Oktober zu tausenden auf deutschen Viehweiden wächst, nicht hingegen der Fliegenpilz - berauschend wirken beide (kein Witz!)

 

BVerfG = Bundesverfassungsgericht

 

BVerfGE = Amtliche Entscheidungssammlung des BVerfG, zitiert nach Band und Seite 

 

BVerwG = Bundesverwaltungsgericht

 

BVG = Bundesversorgungsgesetz, oft auch falsch für Bundesverwaltungsgericht (richtig BVerwG)

 

 

C

 

c.i.c. = lat. culpa in contrahendo 

 

 

D

 

d.A. = der Akte (steht nach Blatt- oder Seitenzahlen, etwa: Bl. 10 d.A. = Blatt 10 der Akte) 

 

DB = Der Betrieb (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

ders. = derselbe (schon einmal Zitierte)

 

Dir = Direktion (Abteilung eines Polizeipräsidiums)

 

DNotZ = Deutsche Notar-Zeitschrift, zitiert nach Jahr und Seite

 

DÖV = Die Öffentliche Verwaltung (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

DR = Dienstregister - darin vermerkt ein Gerichtsvollzieher seine Aufträge und vergibt ein Aktenzeichen, die sog. „DR-Nummer"

 

DRiZ = Deutsche Richterzeitung, zitiert nach Jahr und Seite

 

DVO = Durchführungsverordnung (zu einem bestimmten Gesetz)

 

 

E

 

e.V. = eingetragener Verein oder Eidesstattliche Versicherung), siehe auch EV

 

EB = Empfangsbekenntnis (Quittung, die bei sog. Ehrenberufen eine Zustellung mit ZU entbehrlich macht)

 

EGVP = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

 

Ef. = Einspruchsführer

 

Efin =Einspruchsführerin

 

EG = Einführungsgesetz, regelt den zeitlichen und manchmal auch den örtlichen Geltungsbereich eines Gesetzes, vgl. IPR

 

eG = eingetragene Genossenschaft

 

EGBGB = EG zum BGB 

 

EGMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

 

EMA = Einwohnermeldeamt

 

EStG = Einkommensteuergesetz

 

EuGH = Europäischer Gerichtshof

 

EV = Eidesstattliche Versicherung (besonders die des Schuldners, daß er kein pfändbares Vermögen hat), siehe auch e.V. 

 

 

F

 

f. = folgende, nach einem Paragraphen: dieser und der folgende Paragraph, ebenso bei Absatz- und Seitenzahlen 

 

F.d.R.d.A. = für die Richtigkeit der Abschrift (vor der Unterschrift unter einem Protokoll)

 

F.d.R.d.Ü. = für die Richtigkeit der Übertragung (vom Diktat zum geschriebenen Text)

 

F.d.R.d.Ü.v.T. = für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger (mit dem Diktat) 

 

ff. = fortfolgende, nach einem Paragraphen: dieser und die folgenden Paragraphen, ebenso bei Absatz- und Seitenzahlen 

 

FA = entweder Finanzamt oder Fachanwalt

 

FamRZ = Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, zitiert nach Jahr und Seite

 

FeV = Fahrerlaubnisverordnung, eine VO zur Konkretisierung des StVG 

 

FG = Finanzgericht

 

FGO = Finanzgerichtsordnung

 

Fn. = Fußnote, selten auch FN

 

 

G

 

GA = Gerichtsakte (meist zur Angabe einer Blatt- oder Seitenzahl)

 

GBR = Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (auch GbR), siehe auch OHG

 

GEMA = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

 

GemS = Gemeinsamer Senat (der obersten Bundesgerichte)

 

ges. = gesetzlich 

 

GeSa = Gefangenensammelstelle 

 

GeschO = Geschäftsordnung

 

GewO = Gewerbeordnung

 

GF = Geschäftsführer

 

GG = Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands

 

Ggs. = Gegensatz

 

GKG = Gerichtskostengesetz

 

GL = Gruppenleiter (Zusatz zum Dienstgrad, meist ein Hinweis auf besonderen Eifer und auf eine früher oder später drohende Beförderung)

 

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung (das weiß doch eigentlich jeder, oder?)

 

GmbHG = GmbH-Gesetz

 

GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte

 

GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag (die Tätigkeit im Interesse eines anderen, sie begründet ein Rechtsverhältnis ohne vertragliche Einigung)

 

GRUR = Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

GuV = Gewinn- und Verlust-Rechnung (Bestandteil des Jahresabschlusses)

 

GV = Gerichtsvollzieher, siehe auch OGV

 

GVBl = Gesetz- und Verordnungsblatt (eines Bundeslandes), vgl. BGBl

 

GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Kern des deutschen Kartellrechts

 

GWG = Geringwertige Wirtschaftsgüter, die bei der (steuerlichen) Gewinnermittlung schon im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden dürfen

 

 

H

 

h.L. = herrschende Lehre (d.h. die Rspr. stützt nicht diese Meinung, anders als bei der h.M.)

 

h.M. = herrschende Meinung

 

Halbs. = Halbsatz (mit Nummer) in einem Absatz oder Paragraphen

 

HB = Haftbefehl

 

HGB = Handelsgesetzbuch

 

HR = Handelsregister

 

HV = Hauptverhandlung vor Gericht (der Kern und der Abschluß eines Strafprozesses)

 

 

I

 

i.d.F. = in der Fassung (bei geänderten Gesetzen - zur näheren Beschreibung folgt entweder das Datum oder das Änderungsgesetz) 

 

i.e.S. = im engeren Sinne

 

i.S. = in Sachen (es folgt die Bezeichnung der Prozeßparteien, das sog. Rubrum)

 

i.S.d. = im Sinne des

 

i.S.v. = im Sinne von

 

i.V. = in Vertretung

 

i.V.m. = in Verbindung mit (steht zwischen zwei Normen)

 

i.w.S. = im weiteren Sinne

 

InsO = Insolvenzordnung, Nachfolger der Konkursordnung

 

IPR = Internationales Privatrecht (regelt bei grenzüberschreitenden Vorgängen, welche Rechtsordnung gelten soll, so z.B. das EGBGB)

 

 

J

 

JAA = Jugendarrestanstalt

 

JurBüro = Das juristische Büro (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

JVA = Justizvollzugsanstalt

 

JZ = Juristen-Zeitung, zitiert nach Jahr und Seite

 

 

K

 

KFA = Kostenfestsetzungsantrag (Antrag auf Erlaß eines KFB)

 

KFB = Kostenfestsetzungsbeschluß (bestimmt die Höhe der Kosten, die der Prozeßsieger von seinem unterlegenen Gegner erstattet verlangen kann)

 

KG = entweder Kommanditgesellschaft oder Kammergericht (das Oberlandesgericht Berlins)

 

KG a.A. = Kommanditgesellschaft auf Aktien

 

KHK = Kriminalhauptkommissar

 

KK = Kriminalkommissar

 

Kl. = Kläger

 

KM = Kontrollmitteilung

 

KOB = Kontaktbereichsbeamter (bei der Polizei)

 

KOK = Kriminaloberkommissar

 

KSchG = Kündigungsschutzgesetz

 

KUG = Kunsturhebergesetz

 

KV = Kassenärztliche Vereinigung, selten auch Kaufvertrag oder Körperverletzung

 

KZV = Kassenzahnärztliche Vereinigung

 

 

L

 

LAG = Landesarbeitsgericht

 

lat. = Lateinisch, eine Sprache, in der sich Juristisches oft besonders treffend sagen läßt - deshalb gibt es viele noch heute unter Juristen gebrächliche lateinische Wendungen

 

lfd. Nr. = laufende Nummer, also eine Zahl aus einer Numerierung (sic!) 

 

LG = Landgericht - anders als es die Medien mit konstanter Bosheit tun, sagt man übrigens "Landgericht Düsseldorf" und nicht "Düsseldorfer Landgericht"

 

lit. = lat. littera 

 

LKA = Landeskriminalamt 

 

LM = Nachschlagewerk des BGH in Zivilsachen, zitiert nach Gesetz und lfd. Nr.

 

LS = Leitsatz (einer Gerichtsentscheidung)

 

LSG = Landessozialgericht

 

Ltd. = Limited Company (eine GmbH nach angelsächsischem Recht, die praktisch ohne Eigenkapital zulässig ist)

 

LVwVfG = Landesverwaltungsverfahrensgesetz (um solche Wörter beneidet uns das Ausland)

 

LZA = Lichtzeichenanlage (so nennt man bei der Polizei die Ampel)

 

 

M

 

m.w.N. = mit weiteren Nachweisen (für eine Lehrmeinung)

 

MB = Mahnbescheid, Vorstufe des VB

 

MDR = Monatsschrift für Deutsches Recht, zitiert nach Jahr und Seite

 

mj. = minderjährig

 

MPU = Medizinisch-psychologische Untersuchung (der berühmte "Idiotentest")

 

 

N

 

n.F. = neue Fassung (einer geänderten Vorschrift)

 

n.f.d.G. = nur für das Gericht (betrifft Urkunden, die man gemäß § 133 ZPO nur einfach und nicht doppelt bei Gericht einreicht, weil sie dem Gegner bereits vorliegen)

 

Nachw. = Nachweise (für eine Lehrmeinung)

 

NfA - Neu für Alt (bei der Schadenersatz-Berechnung der Vorteil, der dem Geschädigten dadurch erwächst, daß beschädigte Altteile mit Neuteilen ersetzt werden) 

 

NJW = Neue Juristische Wochenschrift (die „Bildzeitung des Juristen"), zitiert nach Jahr und Seite

 

NJW-RR = Rechtsprechungsreport der NJW, zitiert nach Jahr und Seite

 

N.N. = lat. nomen nominandum

 

NStZ = Neue Zeitschrift für Strafrecht, zitiert nach Jahr und Seite

 

NVwZ = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, zitiert nach Jahr und Seite

 

NZV = Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, zitiert nach Jahr und Seite

 

 

O

 

OE = Offenbarungseid (veraltete Bezeichnung für die EV des Schuldners, daß er kein pfändbares Vermögen hat)

 

OGV = Obergerichtsvollzieher (hat keine weiteren Kompetenzen als der einfache GV)

 

OHG = Offene Handelsgesellschaft (auch oHG), eine GBR, die ein Handelsgewerbe betreibt

 

OLG = Oberlandesgericht

 

OLGZ = Entscheidungen der OLGe in Zivilsachen, zitiert nach Jahr und Seite

 

OStA = Oberstaatsanwalt

 

OVG = Oberverwaltungsgericht

 

OWiG = Ordnungswidrigkeitengesetz

 

 

P

 

p.a. = lat. per annum

 

Pebb§y (sprich: 'Pepsi') = Personalbedarfsberechnungssystem, ein bürokratisches Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs der Justiz

 

PfÜB = Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (erlaubt dem Vollstreckungsgläubiger und untersagt dem Vollstreckungsschuldner, Forderungen des Schuldners gegen einen bestimmten Dritten - den Drittschuldner - einzuziehen)

 

PFV = positive Forderungsverletzung, korrekte aber ungebräuchliche Bez. für PVV

 

PHK = Polizeihauptkommissar

 

PHM = Polizeihauptmeister

 

phon. = phonetisch (in Protokollen besagt dieser Zusatz, daß die richtige Schreibeweise unklar ist, weil nur nach Gehör geschrieben wurde) 

 

PK = Polizeikommissar

 

PKH = Prozeßkostenhilfe, das frühere Armenrecht

 

PM = Polizeimeister (der niedrigste Dienstgrad)

 

POK = Polizeioberkommissar

 

POLAS = Polizei-Auskunfts-System (aus Krimis bekannt als "Fahndungscomputer")

 

Polpräs = Polizeipräsident

 

POM = Polizeiobermeister

 

POR = Polizeioberrat

 

pp. = lat. praemissis praemittendis

 

ppa. = lat. per procurationem

 

PR = Polizeirat (ein Dienstgrad)

 

PVV = Positive Vertragsverletzung (die Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten)

 

PZU = Postzustellungsurkunde, vgl. ZU

 

 

R

 

r+s = Recht und Schaden, zitiert nach Jahr und Seite

 

RA = Rechtsanwalt

 

RA'in = Rechtsanwältin 

 

RAuN = Rechtsanwalt und Notar

 

Rdnr. = Randnummer (in juristischen Fachbüchern, besonders in Kommentaren)

 

ReNo = Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

 

RG = Reichsgericht (so hieß das höchste deutsche Gericht bis 1949)

 

RGSt = Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Strafsachen, zitiert nach Band und Seite

 

RGZ = Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Zivilsachen, zitiert nach Band und Seite

 

Ri = Richter (Proberichter, der niedrigste Dienstgrad)

 

Ri'in = Richterin 

 

RiAG = Richter am Amtsgericht

 

RiLG = Richter am Landgericht

 

RiOLG = Richter am Oberlandesgericht

 

RL = Richtlinie

 

RPflG = Rechtspfleger, auch die Zeitschrift „Der deutsche Rechtspfleger", zitiert nach Jahr und Seite

 

RS = Rechtsschutz (-versicherung)

 

Rspr. = Rechtsprechung

 

RSV = Rechtsschutzversicherung

 

RV = Rentenversicherung

 

RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 

Rz. = Randziffer (in juristischen Fachbüchern, besonders in Kommentaren)

 

 

S

 

S. = entweder Satz (eines Paragraphen oder eines Absatzes in einem Paragraphen) oder Seite (seltener, statt dessen oft "Bl.") 

 

SB = Selbstbehalt, die Eigenbeteiligung des Versicherten

 

SG = Sozialgericht

 

SGB = Sozialgesetzbuch, die dahinter stehende römische Zahl bezeichnet das Buch (i.S.v. Band)

 

sic = keine Abkürzung, sondern Latein 

 

StA = Staatsanwalt oder auch Staatsanwaltschaft

 

StB = Steuerberater

 

std. Rspr. / st. Rspr. = ständige Rechtsprechung

 

StGB = Strafgesetzbuch

 

Stpfl. = Steuerpflichtiger

 

StPO = Strafprozeßordnung

 

str. = streitig

 

StVG = Straßenverkehrsgesetz

 

StVO = die wichtigste VO zur Konkretisierung des StVG, Straßenverkehrsordnung

 

StVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, eine weitere VO aufgrund des StVG

 

SV = entweder Sachverständiger oder „Sozialversicherung" (die aber natürlich keine Versicherung ist, sondern eine staatliche Umverteilung ohne Rücksicht auf das Prinzip von Leistung und Gegenleistung - wenn sich ein Versicherungsunternehmen mit einem derartigen „Angebot" an die Öffentlichkeit wagen würde, so würde sich dafür kein Kunde interessieren, sondern höchstens der Staatsanwalt)

 

T

 

TKÜ = Telekommunikationsüberwachung

 

TÜ = Telefonüberwachung

 

TV = Testamentsvollstrecker

 

Tz. = Teilziffer

 

 

U

 

U-Haft = Untersuchungshaft

 

UG = Unternehmergesellschaft, nur üblich mit dem Klammerzusatz "haftungsbeschränkt" und bezeichnet dann eine Unternehmensform, die der Volksmund als "Mini-GmbH" kennt: eine GmbH, bei der auf ein nennenswertes Stammkapital verzichtet wird

 

umstr. = umstritten

 

UrhG = Urheberrechtsgesetz

 

Urt. = Urteil

 

UStG = Umsatzsteuergesetz

 

UWG = Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

 

Uz. = Unterzeichner

 

V

 

v. = versus

 

v.A.w. = von Amts wegen (d.h. aus eigenem Entschluß, Gegensatz: auf Antrag)

 

v.H. = vom Hundert (Amtsdeutsch für Prozent - kein Witz!)

 

v.u.g. = vorgelesen und genehmigt (in gerichtlichen Protokollen)

 

VA = Verwaltungsakt

 

VB = Vollstreckungsbescheid, die Frucht eines MBs (früher: Zahlungsbefehl)

 

VerfGH = Verfassungsgerichtshof

 

VersR = Versicherungsrecht (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

Vertr. = Vertreter, seltener auch Vertrag

 

Vfg. = Verfügung

 

VG = Verwaltungsgericht

 

vGA = verdeckte Gewinnausschüttung

 

VGH = Verwaltungsgerichtshof

 

VO = Verordnung (Rechtsnorm im Rang unter dem Gesetz)

 

VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen (Standardbedingungen, die oft beim Bauvertrag vereinbart werden)

 

vollst. = vollstreckbar (Ausfertigung eines Urteils oder einer Urkunde)

 

Vors. = Vorsitzende(r)

 

VRi'inLG = Vorsitzende Richterin am Landgericht

 

VRi'inOLG = Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht

 

VRiLG = Vorsitzender Richter am Landgericht

 

VRiOLG = Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

 

VRS = Verkehrsrechts-Sammlung, zitiert nach Band und Seite

 

vs. = versus 

 

VS = Versicherungsschein (das Herz jedes Versicherungsvertrages), seltener auch Verfassungsschutz oder Verschlußsache (eine Geheimhaltungsstufe)

 

VU = Versäumnisurteil, bei der Polizei auch: Verkehrsunfall

 

VV = Vergütungsverzeichnis (Gebührentabelle) zu einem Kostengesetz, insbes. zum RVG

 

VVaG = Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

 

VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung

 

VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz

 

VZR = Verkehrszentralregister (die berühmte Flensburger Verkehrssünderkartei)

 

 

W

 

WEG = Wohnungseigentumsgesetz

 

WGG = Wegfall der Geschäftsgrundlage (ein Rechtsinstitut zur Anpassung von Verträgen an unvorhersehbare Umstände - sehr umstritten) 

 

WiStG = Wirtschaftsstrafgesetz

 

WM = Wertpapiermitteilungen (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

WRP = Wettbewerb in Recht und Praxis (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

WuM = Wohnungswirtschaft und Mietrecht (eine Zeitschrift), zitiert nach Jahr und Seite

 

WV = Wiedervorlage (einer Akte)

 

Wz = Warenzeichen

 

 

Z

 

z.A. = zur Anstellung (Zusatz zum Dienstgrad bei Beamten auf Probe)

 

ZBR = Zurückbehaltungsrecht (Recht zur Verweigerung der Gegenleistung, solange der Vertragspartner nicht leistet)

 

ZfS = Zeitschrift für Schadensrecht, zitiert nach Jahr und Seite

 

ZGB = Zivilgesetzbuch (der DDR)

 

ZIP = Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, zitiert nach Jahr und Seite

 

ZMR = Zeitschrift für Miet- und Raumrecht, zitiert nach Jahr und Seite

 

z.N. = zum Nachteil (steht vor der Bezeichnung des Geschädigten im Rubrum eines Strafverfahrens)

 

ZPO = Zivilprozeßordnung

 

ZU = entweder Zustellungsurkunde (Bescheinigung für die Übergabe eines Schriftstücks, siehe auch PZU) oder (selten) Zahlungsunfähigkeit 

 

zust. = entweder zustimmend (wenn sich eine zitierte Lehrmeinung der zuvor zitierten Meinung anschließt) oder (selten) zuständig

 

zutr. = zutreffend

 

ZV = Zwangsvollstreckung