Rechtsanwalt Jochim C. Schiller · 10829 Berlin, Monumentenstraße 35 · mail@schiller.berlin · 030-78708080
Als Spezialist für Vertragsgestaltung kenne ich die Schwachpunkte, auf die man achten muß. Der Bertelsmann-Buchvertrieb (Lexikothek, Brockhaus) mußte nach einem von mir erstrittenen Urteil (LG Koblenz vom 20.12.2006, Aktenzeichen 12 S 128/06, Download hier) wegen eines Fehlers in seinen Verträgen mehrere Millionen Euro zurückzahlen. Die unwirksame Formulierung hatte Bertelsmann gutgläubig aus einem Text übernommen, den das Bundesjustizministerium als Muster veröffentlicht hatte (Anlage 2 zur BGB-InfoV).
Der Fall zeigt: Sparsamkeit bei der Vertragsformulierung kann sehr teuer werden. Inzwischen hat der Gesetzgeber seinen Fehler übrigens korrigiert: wer nicht spätestens ein Jahr plus vierzehn Tage nach Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, der kommt jetzt auch aus einem fehlerhaft formulierten Vertrag nicht mehr heraus.
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen nicht denselben Fehler machen?
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