DER FALL BERTELSMANN

Vertragsformular ("Bestell-Urkunde") der inmediaONE] GmbH (hier: Kauf eines Brockhaus)
Wegen eines Formfehlers jahrelang widerruflicher Kaufvertrag

Als Spezialist für Vertragsgestaltung kenne ich die Schwachpunkte, auf die man achten muß. Der Bertelsmann-Buchvertrieb mußte nach einem von mir erstrittenen Urteil (LG Koblenz vom 20.12.2006, Aktenzeichen 12 S 128/06) wegen eines Fehlers in seinen Verträgen mehrere Millionen Euro zurückzahlen. Dabei stammte die fehlerhafte Formulierung aus einem Text, den das Bundesjustizministerium als Muster veröffentlicht hatte (Anlage 2 zur BGB-InfoV).

Der Fehler lag in dem amtlichen Mustertext.

Der Fall zeigt: Sparsamkeit bei der Vertragsformulierung kann sehr teuer werden. Inzwischen hat der Gesetzgeber seinen Fehler übrigens korrigiert: wer nicht spätestens ein Jahr plus vierzehn Tage nach Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, der kommt jetzt auch aus einem fehlerhaft formulierten Vertrag nicht mehr heraus.



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