Sie wollen zu mehreren eine Immobilie erwerben? Oder sich an einem Unternehmen beteiligen? Oder einen Partner in Ihre Firma aufnehmen? Oder Ihre Einzelfirma als GmbH fortführen? In all diesen Fällen brauchen Sie einen professionell formulierten Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt). Solche Verträge sollen für Jahre, oft für Jahrzehnte gelten. Entsprechend sorgfältig müssen sie formuliert sein. Schon die Wahl der Rechtsform will gut überlegt sein (mehr dazu hier).
Welche Regelungen „am besten“ sind, kann man nicht global, sondern nur individuell beantworten. Ein von mir formulierter Gesellschaftsvertrag ist maßgeschneidert und paßt genau zu Ihrem Vorhaben. Ich begleite seit mehr als zwei Jahrzehnten Unternehmensgründungen und Umwandlungen für Gewerbetreibende und Freiberufler, hauptsächlich für die Kreativbranche – von Architekturbüros über Werbeagenturen bis hin zu Musikgruppen. Als Fachanwalt für Steuerrecht achte ich selbstverständlich immer auch auf eine steuerlich optimale Gestaltung.
Natürlich kann man einen gut gemachten Vertrag von woanders übernehmen. Aber ob er gut gemacht ist, und vor allem: ob er für Ihre Bedürfnisse paßt, können Sie ohne juristische Expertise nicht erkennen. Und wenn der Vertrag fehlerhaft ist, können Sie auch niemanden in Haftung nehmen. Bei mir bekommen Sie genau den Vertrag, der zu Ihnen paßt - garantiert.
Notare beurkunden alles vom Grundstückskaufvertrag über das Testament bis zum Ehevertrag. Den Schwerpunkt der Notartätigkeit bilden meist Immobiliengeschäfte. Natürlich hat jeder Notar auch für eine GmbH-Gründung passende Mustertexte. Aber wenn Sie einen Vertrag wollen, der genau auf Ihr Vorhaben zugeschnitten ist, dann brauchen Sie einen Spezialisten. Wenn Ihr Notar auf Unternehmensverträge spezialisiert und auch Fachanwalt für Steuerrecht ist, gut für Sie. Wenn nicht, sprechen Sie lieber vor der Beurkundung mit mir.
Sie wollen Ihre Firma auf eine sichere Grundlage stellen?