IHR ANWALT FÜR WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Rechtsanwalt Schiller recherchiert Rechtsquellen

Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Bankrott (§ 283 StGB) – als Fachanwalt für Steuerrecht und langjähriger Partner in einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Sozietät werde ich oft wegen solcher und ähnlicher Vorwürfe aus dem Steuerstrafrecht und Insolvenzstrafrecht beauftragt. Es droht nicht nur eine Geld- oder Haftstrafe, sondern auch ein Ausschluß vom Amt des Geschäftsführers bzw. ein Widerruf der Gewerbeerlaubnis.

Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten.

Abraham Lincoln, Rechtsanwalt

Als Beschuldigter sollten Sie den ungefähren Ablauf eines Strafverfahrens kennen. Aber Sie sollten nicht versuchen, sich selbst zu verteidigen. Erstens ist man betriebsblind, wenn man persönlich betroffen ist. Zweitens ist man nicht glaubwürdig, weil man als Beschuldigter lügen darf (!). Und drittens ist man nicht informiert, solange man keine Akteneinsicht hatte. Deshalb braucht man einen kompetenten Verteidiger, der der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung auf Augenhöhe gegenübertreten kann.


Ich habe mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung als Strafverteidiger, ich bin seit Jahren Partner in einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Sozietät und außerdem Fachanwalt für Steuerrecht. In den meisten Fällen kann ich eine außergerichtliche Einstellung des Verfahrens erreichen und dem Mandanten so eine öffentliche Verhandlung ersparen. Aber wenn es nötig ist, verteidige ich meine Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht.


Sie wollen den Ablauf eines Strafverfahrens kennen?

Die einzelnen Abschnitte sind hier dargestellt.

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Vereinbaren Sie hier einen Termin!